Antrag Ökostrom und Bio-Erdgas

Gemeinderatssitzung am 21. April 2015

Antrag der Grünen bei der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferung für 2016/2017 auch Ökostrom und Bio-Erdgas auszuschreiben.

Die Stadt Leonberg ist verpflichtet, die Strom- und Gaslieferung auszuschreiben. Die jetzigen Verträge enden Ende 2015. Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen, sich der Bündelausschreibung des Neckar-Elektrizitätsverbandes anzuschließen. Sie erhofft sich hier günstigere Preise und der Stadt Leonberg entstehen keine Kosten aus der Ausschreibung. Prinzipiell schloss sich die Grüne Fraktion dieser Vorgehensweise an.

Im Vorschlag der Verwaltung ist allerdings kein Anteil an Ökostrom oder Bio-Erdgas vorgesehen. Es wäre im Rahmen der Ausschreibung möglich, für alle oder ausgewählte Anlagen Ökostrom oder Bio-Erdgas auszuwählen.

Dazu hat Grünen Stadträtin Birgit Widmaier einen Antrag gestellt:
Es sollen für jeweils 15% des gesamten Strom- und Erdgas Bedarf Ökostrom und Bio-Erdgas ausgeschrieben werden. Dies würde beim Stromverbrauch ca. 1,425 Mio kWh entsprechen und damit dem Verbrauch der Schulen und Hallen entsprechen. Bei Bio-Erdgas (mit 10%-Anteil) wären es ca. 1,875 Mio kWh. Nach Auskunft in der städtischen Drucksache würde dies voraussichtliche Mehrausgaben beim Strom zwischen 7.125 € und 14.250 € bzw. beim Gas 7.500 € bedeuten.

Damit würde auch hier in Leonberg vor Ort ein zusätzliches Zeichen für die Energiewende gesetzt und das Bewusstsein geschärft werden, dass durch den Bezug von Ökostrom und Bio-Erdgas jeder einzelne dazu beitragen kann, die Energiewende voranzubringen.

Leider haben dem Antrag nur die Grünen und die SALZ zugestimmt.

Dies ist umso erstaunlicher, da dieses Jahr das Thema „Energiewende Leonberg“ zum Schwerpunktthema der Lokalen Agenda erklärt wurde. Es hätte dem Gemeinderat der Stadt Leonberg gut zu Gesichte gestanden, auch bei der Energielieferung ein Zeichen zu setzen und sich nicht für Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächer einzusetzen (was natürlich auch sinnvoll ist, sollte jedoch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden).

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